Wichtig sind zunächst die Unterlagen zum Ausgangsereignis, etwa Unfallaufnahme, behördliche Dokumente, Fotos, Zeugenaussagen und medizinische Berichte zur verletzten oder getöteten Person. Für den eigenen Anspruch kommen Befunde, Diagnosen, Arztbriefe, Therapiebestätigungen, Medikamentenpläne und Nachweise über notwendige Ausgaben hinzu.
Auch die Beziehung zur verstorbenen oder verletzten Person kann Beweise erfordern. Gemeinsamer Wohnsitz, Nachrichten, Kalender, Betreuungsleistungen und Aussagen aus dem persönlichen Umfeld können die tatsächliche Nähe und den Lebenszusammenhang veranschaulichen. Eine bloße Aufzählung der Verwandtschaft beantwortet diese Frage nicht immer.
§ 1489 ABGB knüpft die Verjährung grundsätzlich an die Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei psychischen Folgen kann offen sein, wann eine behandlungsbedürftige Gesundheitsstörung und ihr Zusammenhang mit dem Ereignis erkennbar wurden. Führen Sie deshalb eine Zeitleiste aller Befunde, Gespräche, Forderungsschreiben und Reaktionen. Der Schwerpunkt zu Beweis, Verhandlung und Verjährung unterstützt bei dieser Ordnung.