Bei einem möglichen Aufklärungsfehler sind Krankenakte, Aufklärungsbogen, Einwilligungserklärung, Arztbriefe, Operationsbericht und Nachsorgeunterlagen besonders wichtig. Ergänzend können eigene Notizen, Nachrichten, Fragen an das Behandlungsteam und Aussagen von Begleitpersonen den Ablauf des Gesprächs dokumentieren.
Die Beweislage hängt stark vom Einzelfall ab. Ein Formular beweist nicht jeden Inhalt des Gesprächs. Umgekehrt beweist eine fehlende Eintragung nicht zwingend, dass kein Gespräch stattgefunden hat. Die Unterlagen müssen daher als zusammenhängende Chronologie gelesen werden.
Nach § 1489 ABGB ist für die Verjährung der Entschädigungsklage grundsätzlich die Kenntnis von Schaden und Schädiger maßgeblich. Bei medizinischen Sachverhalten kann der Zeitpunkt der Kenntnis von Ursache, Umfang und Verantwortlichkeit schwierig sein. Der Verjährungs-Check hilft, Befunde, Gespräche und Schreiben zunächst zeitlich zu ordnen.