Vergleich und Prozess stehen im Schadenersatzrecht nicht immer als einfache Gegensätze nebeneinander. Nach einer Verletzung kann ein Teil des Schadens bereits feststehen, während Behandlung, Erwerbsfähigkeit oder andere Folgen noch offen sind. Dann stellt sich die Frage, ob eine Zahlung, ein Vorbehalt oder eine Feststellungsklage die richtige nächste Struktur bietet.
Eine Feststellungsklage zielt nicht in erster Linie auf die Zahlung eines bereits berechenbaren Betrags. Sie soll klären, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Verpflichtung besteht. Bei künftigen Schäden kann das wichtig sein, wenn die Haftung dem Grunde nach geklärt werden soll, die genaue Höhe aber noch nicht zuverlässig feststeht.
§ 228 ZPO verlangt ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen gerichtlichen Feststellung eines Rechtsverhältnisses. Ob dieses Interesse besteht, welches Begehren zulässig ist und ob ein Leistungsbegehren vorrangig wäre, hängt vom konkreten Schaden und vom Prozessstoff ab. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Fragen für Österreich.