Problematisch ist eine Abfindung, die eine vollständige Erledigung verspricht, aber die mögliche Spätfolge nur im Begleitgespräch erwähnt. Mündliche Erläuterungen und medizinische Annahmen sollten in den Vertragsunterlagen so dokumentiert sein, dass später nachvollziehbar bleibt, was die Parteien einbezogen haben.
Ebenso unklar ist ein Vorbehalt, der keine Folge, keinen Auslöser und keinen Nachweis nennt. Ein scheinbar weiter Schutz kann dann gerade die Frage offenlassen, welche Entwicklung noch erfasst sein soll. Die Klausel muss sich deshalb aus sich heraus mit der Fallakte abgleichen lassen.
Der praktische Kern ist die Abstimmung von Prognose, Zahlung und Erledigung. Je klarer der Vertrag zwischen bereits bekannten Folgen, einer konkret möglichen Verschlechterung und wirklich ausgenommenen Ansprüchen unterscheidet, desto besser lässt sich seine Wirkung später beurteilen.