Ein Teilvergleich kann einen Schadenersatzstreit in einem klar abgegrenzten Punkt beruhigen, obwohl andere Fragen noch offen sind. Das kann etwa eine Zahlung für Reparaturkosten, eine Einigung über Heilungskosten oder die Regelung eines bestimmten Zeitraums sein. Der übrige Anspruch wird dadurch nicht automatisch erledigt.
§ 1380 ABGB ordnet den Vergleich als Vertrag ein, mit dem die Parteien ein strittiges oder zweifelhaftes Recht verbindlich bestimmen. Beim Teilvergleich müssen sie deshalb besonders genau festlegen, welcher Streitpunkt erfasst ist. Eine Formulierung, die nur den Betrag nennt, lässt den Umfang der Erledigung oft offen.
Vor der Unterschrift sollten Sie Schadenspositionen, Zinsen, Kosten, Zahlungsbedingungen, Vorbehalte und den weiteren Prozess aufeinander abstimmen. Dieser Beitrag erklärt, wie ein Teilvergleich bei Schadenersatz in Österreich klar gestaltet und praktisch eingeordnet werden kann.