Eine gute Kausalitätsprüfung beginnt nicht mit der Schadenssumme. Zuerst wird der Ausgangspunkt festgehalten: Welche Handlung oder Unterlassung wird behauptet? Welche Pflicht soll verletzt worden sein? Welche unmittelbare Folge wurde festgestellt? Erst danach folgt die Frage, wie sich diese Folge weiterentwickelt hat.
Bei einer Körperverletzung können Unfall, Erstbefund, Behandlung, Arbeitsunfähigkeit, weitere Therapie und dauerhafte Einschränkung unterschiedliche Stationen bilden. Bei einem Vermögensschaden kommen Vertrag, Pflichtverletzung, Reaktion, Ersatzgeschäft und konkrete finanzielle Auswirkung hinzu. Jede Station braucht eine eigene Tatsachengrundlage.
Eine spätere Schadensposition darf nicht nur deshalb dem ersten Ereignis zugerechnet werden, weil sie in derselben Erzählung vorkommt. Je größer der zeitliche Abstand und je mehr eigenständige Entscheidungen oder Ereignisse dazwischenliegen, desto genauer muss der Verlauf erklärt werden.