Eine Vertretung kann den Ausfall begrenzen, aber auch zusätzliche Kosten verursachen. Halten Sie fest, welche Aufgaben übernommen wurden, wann die Vertretung begonnen hat und welche Vergütung angefallen ist. Entscheidend ist, ob die Leistung tatsächlich wegen des Ereignisses erforderlich war und ob sie wirtschaftlich vertretbar blieb. Der Oberste Gerichtshof fasst diese Möglichkeit für selbstständig Erwerbstätige dahin zusammen, dass sich der Schaden im Verdienstentgang, in den Kosten von Ersatzkräften oder in einer Kombination beider Positionen zeigen kann.
§ 1304 ABGB verlangt, ein mögliches Mitverschulden bei der Schadensbemessung zu berücksichtigen. Im unternehmerischen Alltag bedeutet das nicht, dass jede erdenkliche Maßnahme ergriffen werden muss. Es geht um eine nachvollziehbare Prüfung, ob Aufträge verschoben, intern verteilt oder durch eine zumutbare Ersatzleistung gesichert werden konnten.
Auch eine Vertretung beseitigt den Schaden nicht automatisch. Sie kann einen persönlichen Ausfall teilweise ausgleichen, gleichzeitig aber Marge, Qualität, Kapazität oder Kundenbeziehungen beeinflussen. Stellen Sie daher den erwarteten Ergebnisbeitrag, die Vertretungskosten und die tatsächlich verbliebene Einbuße getrennt dar.