Schadenersatz

Abschlepp- und Bergungskosten nach dem Unfall als Folgeschaden

Abschlepp- und Bergungskosten nach einem Verkehrsunfall: Notwendigkeit, angemessene Strecke, Verwahrung, Beweise und Erstattung.

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Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

BRANDAUER Rechtsanwälte · Schadenersatz und Zivilrecht

Im Schadenersatz entscheiden Details: Ursache, Beweis, Schadensposition und Frist. Wir bringen diese Ebenen in eine nachvollziehbare Reihenfolge und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

28. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Nach einem Verkehrsunfall steht häufig nicht nur die Reparatur des Fahrzeugs im Raum. Das Auto muss vielleicht von der Unfallstelle weggebracht, aus einem Gefahrenbereich geborgen oder bis zur weiteren Prüfung verwahrt werden. Die dazugehörigen Rechnungen werden als Nebenkosten oft zu schnell pauschal akzeptiert oder ebenso pauschal gekürzt.

Abschlepp- und Bergungskosten können als unfallbedingter Folgeschaden ersatzfähig sein. Entscheidend ist aber nicht allein, dass eine Rechnung vorliegt. Es kommt darauf an, ob die Maßnahme notwendig war, ob sie in einem angemessenen Umfang durchgeführt wurde und ob die Höhe nachvollziehbar bleibt.

§ 1323 ABGB stellt die Wiederherstellung des früheren Zustands in den Mittelpunkt. Für die konkrete Prüfung sind außerdem die Schadensminderung, der Zustand des Fahrzeugs, der gewählte Zielort und die Trennung von Stand-, Verwahrungs- oder Reparaturkosten wichtig.

Abschlepp- und Bergungskosten einordnen

Welche Kosten sind nach dem Unfall offen?

Nach einem Unfall müssen notwendige Abschlepp-, Bergungs- und Verwahrungskosten von anderen Schadenspositionen getrennt geprüft werden.

01 Frage 1

Was ist bei den Fahrzeugkosten vor allem zu klären?

Entscheidend sind die Notwendigkeit der Maßnahme, die Angemessenheit der Kosten und die Verbindung zum Unfall.

Ergebnis

Ihre Orientierung

01

Notwendigkeit, Strecke und Rechnung des Abschleppens belegen.

Ordnen Sie Unfallort, Zustand des Fahrzeugs, gewählte Reparaturstelle, Abschleppstrecke und Rechnung. So lässt sich prüfen, ob die Maßnahme zur Schadensbeseitigung erforderlich und wirtschaftlich vertretbar war.

02

Bergungsarbeiten und ihren konkreten Unfallbezug darstellen.

Halten Sie fest, welche Gefahr oder Blockade bestand, welche Arbeiten durchgeführt wurden und warum sie notwendig waren. Fotos, Einsatzbericht und eine aufgeschlüsselte Rechnung helfen bei der Einordnung.

03

Verwahrungsdauer, Ursache und Kosten getrennt nachvollziehen.

Stellen Sie Beginn und Ende der Verwahrung, den Abhol- oder Reparaturzeitpunkt und die tägliche Abrechnung zusammen. Danach kann geprüft werden, ob die Dauer durch den Unfall und die Schadenabwicklung veranlasst war.

Wann Abschleppkosten zum Unfallschaden gehören

Ein fahruntüchtiges oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug kann nach dem Unfall nicht einfach am Unfallort bleiben. Das Abschleppen dient dann dazu, eine Gefahrenquelle zu beseitigen, weitere Schäden zu verhindern und das Fahrzeug an einen geeigneten Ort zu bringen. Diese Verbindung zum Unfall macht die Kosten aber noch nicht in jeder Höhe ersatzfähig.

Zu prüfen sind die konkrete Situation und die zumutbaren Alternativen. War das Fahrzeug blockiert? Bestand eine Gefahr für den Verkehr? Musste es zu einer Werkstatt, einem sicheren Abstellplatz oder zur Besichtigung gebracht werden? Die Antwort hängt von den Umständen am Unfalltag ab. Eine starre Entfernung oder ein automatisch geschuldeter Pauschalbetrag lässt sich daraus nicht ableiten.

Der Oberste Gerichtshof hält in RS0027015 fest, dass Geschädigte zur Schadensminderung erforderliche und zumutbare Maßnahmen selbst treffen müssen. Das betrifft auch die Frage, ob ein unnötig weiter Transport oder eine vermeidbare Zusatzleistung die Kosten erhöht. Die Schwerpunktseite zu Unfall, Verkehr und Versicherung hilft bei der Einordnung des Unfallgeschehens.

Welche Strecke und welcher Zielort angemessen sind

Bei einem Abschleppvorgang zählt nicht nur der Kilometerstand auf der Rechnung. Maßgeblich ist, warum gerade dieser Zielort gewählt wurde. Eine nahe geeignete Reparaturstelle kann naheliegen, wenn sie das Fahrzeug übernehmen kann. Eine längere Fahrt zu einer bestimmten Werkstatt kann ebenfalls verständlich sein, etwa wenn dort eine notwendige Prüfung oder eine bereits abgestimmte Reparatur erfolgen soll.

Die Rechnung sollte erkennen lassen, wann und von wo nach wo abgeschleppt wurde. Ergänzen Sie, wenn möglich, den Einsatzbericht, die Verständigung der Pannenhilfe, Fotos vom Standort und die Kommunikation mit Werkstatt oder Versicherung. So wird sichtbar, ob der Transport zur Sicherung und Schadenbehebung diente oder ob erst später eine persönliche Präferenz den Zielort bestimmt hat.

Der OGH führt in RS0030451 aus, dass die Höhe des Ersatzes für einen Totalschaden unabhängig davon zu beurteilen ist, ob und inwieweit Abschleppkosten gebühren. Abschleppkosten sind daher eine eigene Prüfposition. Sie werden nicht automatisch durch die Totalschadensabrechnung erledigt und dürfen auch nicht ohne Begründung darin aufgehen.

Was bei Bergungs- und Sicherungskosten zählt

Bergungskosten entstehen, wenn das Fahrzeug nicht einfach auf der Fahrbahn steht und mit einem üblichen Abschleppvorgang entfernt werden kann. Das kann bei einem Unfall im Graben, an einer Böschung, auf einem unzugänglichen Gelände oder nach einer Kollision mit Hindernissen der Fall sein. Dann können zusätzliche Geräte, Seilwinden oder mehrere Arbeitskräfte erforderlich sein.

Für die Prüfung muss die Rechnung die Arbeiten möglichst genau beschreiben. Eine Sammelposition ohne Zeit-, Geräte- oder Leistungsangabe ist schwer nachzuvollziehen. Fragen Sie nach einem Einsatzbericht und bewahren Sie Fotos vom Unfallort sowie der Bergung auf. Daraus kann sich ergeben, weshalb die gewählte Methode notwendig war.

Nicht jede nachträgliche Verbesserung des Fahrzeugs ist Bergung. Das Freimachen des Unfallortes, das Sichern ausgelaufener Flüssigkeiten oder das Entfernen von Fahrzeugteilen kann einen unmittelbaren Unfallbezug haben. Reparaturarbeiten, Reinigung, Aufbereitung oder längere Verwahrung sind dagegen getrennt zu erfassen.

Wie Stand- und Verwahrungskosten einzuordnen sind

Nach dem Abschleppen können Kosten für das Abstellen oder Verwahren des Fahrzeugs entstehen. Hier kommt es besonders auf die Dauer und den Grund der Verwahrung an. Eine kurze Sicherung bis zur Besichtigung oder zur Entscheidung über die Reparatur ist anders zu beurteilen als ein längerer Zeitraum, in dem keine Abholung oder weitere Anweisung erfolgt.

Ordnen Sie Beginn und Ende der Verwahrung, den Standort, die tägliche Abrechnung und die jeweiligen Ansprechpartner. Wenn die Versicherung eine Besichtigung angekündigt oder die Freigabe verzögert hat, sollte diese Kommunikation ebenfalls vorliegen. Umgekehrt kann eine unnötige Verzögerung bei der Abholung die Kosten erhöhen und eine Kürzung erklären.

Standgebühren sind keine automatische Folge jeder Fahrzeugbeschädigung. Sie brauchen einen sachlichen Zusammenhang mit der Unfallabwicklung und müssen der Höhe nach plausibel sein. Die Kosten sind von Reparatur, Nutzungsausfall und Ersatzfahrzeug getrennt aufzulisten.

Welche weiteren Schadenspositionen getrennt bleiben

Abschlepp- und Bergungskosten betreffen die unmittelbare Sicherung und Verbringung des Fahrzeugs. Reparaturkosten betreffen die Wiederherstellung. Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten betreffen die fehlende Gebrauchsmöglichkeit. Sachverständigenkosten dienen der technischen oder rechtlichen Bewertung. Diese Positionen können nebeneinander bestehen, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen.

Eine klare Schadensaufstellung verhindert Doppelzählungen. Notieren Sie für jede Position Datum, Anlass, Leistung, Rechnung und den Zusammenhang mit dem Unfall. Der Schaden-Dokumentations-Check unterstützt beim Ordnen von Fotos, Berichten und Rechnungen. Für die Anspruchsübersicht können Sie außerdem den Überblick zu Sachschaden und Wertminderung heranziehen.

Wenn das Fahrzeug nach der Bergung als Totalschaden eingestuft wird, bleibt zu prüfen, welche Kosten bis dahin notwendig waren. Ein späterer Totalschaden beseitigt den vorherigen Aufwand nicht automatisch. Umgekehrt wird eine nicht erforderliche Zusatzleistung nicht allein deshalb ersatzfähig, weil sie zeitlich nach dem Unfall angefallen ist.

Welche Unterlagen die Kosten nachvollziehbar machen

Sammeln Sie Unfallbericht, Fotos vom Unfallort, Einsatz- oder Bergungsbericht, Abschleppauftrag, Rechnung, Zahlungsnachweis und die Kommunikation mit Werkstatt und Versicherung. Bei einem unzugänglichen Fahrzeug sind Bilder der Lage besonders hilfreich. Bei Standkosten sollten Anfang, Ende und täglicher Tarif eindeutig belegt sein.

Prüfen Sie die Rechnung auf Widersprüche. Stimmen Unfallort und Abholort? Sind zusätzliche Arbeitsstunden erklärt? Wurden Geräte, Personal und Fahrt getrennt ausgewiesen? Enthält die Rechnung Positionen, die eigentlich zur Reparatur oder Reinigung gehören? Eine sachliche Rückfrage kann Unklarheiten früh beseitigen.

Die Checkliste für Schadenunterlagen hilft bei der Sammlung. Wenn die Gegenseite die Kosten bestreitet, sollten Sie die konkrete Begründung und die zugrunde gelegte Vergleichsrechnung anfordern, statt nur mit dem Endbetrag zu argumentieren.

Wie Sie die Erstattung der Folgekosten vorbereiten

Erstellen Sie eine kurze Chronologie: Unfall, Sicherung, Abschleppen, Bergung, Verwahrung, Besichtigung und weitere Entscheidung. Ergänzen Sie für jede Ausgabe den Betrag und den Beleg. So lässt sich erkennen, welche Kosten unmittelbar erforderlich waren und wo eine längere Dauer oder eine alternative Lösung diskutiert werden kann.

Fordern Sie bei einer Kürzung die Berechnung und die konkrete Begründung an. Legen Sie der Versicherung nicht nur die Rechnung, sondern auch die Umstände vor, die den Aufwand erklären. Bei einer Haftungsquote ist außerdem zu klären, ob die Kürzung den Grund der Maßnahme oder nur den eigenen Haftungsanteil betrifft.

Für die weitere Prüfung sind der Unfallhergang, die Haftung, die einzelnen Schadenspositionen und die zeitliche Zuordnung zusammenzuführen. Die Informationen zu Beweis, Verhandlung und Verjährung zeigen, weshalb eine vollständige Dokumentation früh angelegt werden sollte.

Praktischer Kern: Abschlepp- und Bergungskosten können unfallbedingte Folgeschäden sein. Für die Erstattung zählen die Notwendigkeit der Maßnahme, ein angemessener Zielort, eine nachvollziehbare Rechnung und die klare Trennung von Verwahrung, Reparatur und Nutzungsausfall.

Häufige Fragen

Abschlepp- und Bergungskosten nach dem Unfall

Sind Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall automatisch zu ersetzen? +
Nein. Die Maßnahme muss im konkreten Fall notwendig und die Höhe nachvollziehbar und angemessen sein. Unfallort, Fahrzeugzustand, Strecke und Zielort spielen eine Rolle.
Kann ich auch Bergungskosten verlangen? +
Das ist möglich, wenn die Bergung wegen der Unfalllage erforderlich war. Die konkreten Arbeiten, Geräte und der unmittelbare Unfallbezug sollten belegt werden.
Wer trägt Stand- und Verwahrungskosten? +
Das hängt von Ursache, Dauer und Angemessenheit der Verwahrung ab. Entscheidend ist, ob die Kosten durch die Unfallabwicklung veranlasst waren und ob sie begrenzt werden konnten.
Welche Unterlagen brauche ich? +
Hilfreich sind Unfallbericht, Fotos, Einsatz- und Bergungsbericht, Auftrag, Rechnung, Zahlungsnachweis und die Kommunikation mit Werkstatt und Versicherung.

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